Geltungsbereich | Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Seminare des Vereins zur Förderung der Gesundheit am Klinikum Kirchheim-Nürtingen e.V.. Nachfolgend wird der Anbieter als Seminaranbieter genannt. |
Teilnahmeberechtigung | Die Seminare stehen grundsätzlich allen offen. Müssen im Einzelfall bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, sind diese im Seminar vermerkt. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass, sofern der Kurs nicht für ein bestimmtes Krankheitsbild ausgeschrieben ist, keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen/Risiken vorliegen. |
Seminarinhalt | Der Inhalt und die Durchführung des Seminars richten sich nach dem jeweiligen Seminarprogramm, welche insoweit Bestandteil des Vertrages werden. Der Seminaranbieter ist berechtigt, einzelne Seminarinhalte aus fachlichen Gründen ohne Zustimmung des Teilnehmers abzuändern, soweit dadurch nicht der Kern des vereinbarten Seminars berührt wird. |
Anmeldungen | Anmeldungen können schriftlich, per Fax, telefonisch oder Online erfolgen. Die Anmeldung ist verbindlich und wird in der Reihenfolge des Eingangs eingebucht. Eine Anmeldebestätigung wird dem Teilnehmer zugestellt. Anmeldungen nach dem Anmeldeschluss sind möglich. |
Widerruf bei Fernabsatzverträgen | ****** Beginn der Widerrufsbelehrung ****** Der Teilnehmer kann seine, als Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, abgegebene Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung in Textform (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder Email) widerrufen. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist unter Angabe der Seminarnummer, des Seminartitels und des Seminarortes an die am Ende genannte jeweilige Postadresse oder Faxadresse zu richten. ****** Ende der Widerrufsbelehrung ****** |
Teilnahmegebühr | Die Teilnahmegebühr wird nach dem Anmeldeschluss per Vorkasse oder Lastschriftverfahren fällig. Dazu kann der Teilnehmer ein SEPA-Basis-Mandat erteilen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt nach dem Anmeldeschluss des Seminars. Die Frist für die Prenotification wird auf 5 Tage verkürzt. Der Teilnehmer sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Teilnehmers, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch die Seminaranbieter verursacht wurde. Die Seminaranbieter können ohne Angaben von Gründen für einzelne Teilnehmer und Verträge Vorkasse verlangen. Die Seminaranbieter setzen grundsätzlich voraus, dass die erteilte Einzugsermächtigung/Lastschrift für alle Seminare, die in Zukunft beim Seminaranbieter besucht werden, bis zu Ihrem Widerruf Gültigkeit hat. Die Anmeldung zu einem bestimmten Kurs verpflichtet zur Bezahlung der Gebühr. Dies gilt auch, wenn ein Rezept vorhanden ist oder mit einer Kostenübernahme durch die Krankenkasse gerechnet wird. Der Seminaranbieter ist berechtigt, vom Teilnehmer einen Nachweis über die erfolgte Zahlung (z.B. Einzahlungsbeleg) zu verlangen. Kann ein solcher Nachweis nicht erbracht werden, so ist der Seminaranbieter berechtigt, die betroffene Person von der Teilnahme am Seminar auszuschließen. |
Vereinsmitglieder | Mitglieder des Vereins zur Förderung der Gesundheit erhalten eine Ermäßigung von 10% auf die jeweilige Teilnahmegebühr der vom Verein angebotenen Seminare (nicht auf den Eintritt oder Badbenutzungsgebühr!). Angebote die mit ∗ gekennzeichnet sind, sind keine Vereinsangebote und werden separat abgerechnet. |
Krankenkassen-Förderung von Präventionskursen / Teilnahmebescheinigung | Seit Anfang 2014 prüft die Zentrale Prüfstelle Prävention für die gesetzlichen Krankenkassen Präventionsangebote hinsichtlich ihrer Förderfähigkeit. Der Verein lehnt dieses Prüfungsverfahren ab, da es sehr aufwändig ist und zu Lasten der Kursleiter (unbezahlter Zeitaufwand) und Teilnehmer (Gebührenerhöhung) geht. Ob Ihre Krankenkasse die Kursteilnahme unterstützt, bitten wir Sie direkt mit ihr zu klären, am besten vor Kursbeginn. Sie erhalten nach Abschluss des Kurses auf Wunsch eine Teilnahmebescheinigung. Formulare von Krankenkassen füllen wir nicht aus, der damit verbundene Verwaltungsaufwand kann vom Verein nicht geleistet werden. |
Stornierung / Rücktritt (seitens des Teilnehmers) | Ein Stornierung hat in Schriftform zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit des Rücktritts ist der Eingang der Erklärung beim Erklärungsempfänger maßgeblich. Sie erhalten eine Stornierungsbestätigung vom Seminaranbieter. Rücktrittserklärungen gegenüber der Seminarleitung sind unwirksam. Ein Fernbleiben gilt nicht als Rücktrittserklärung. Es kann jederzeit ein Ersatzteilnehmer benannt werden ohne dass weitere Kosten entstehen. Geht diese Erklärung dem Verein bis spätestens 8 Tage vor Kursbeginn zu, wird die bezahlte Gebühr abzüglich einer Bearbeitungspauschale in Höhe von 4,50 € erstattet. Bei Abmeldung weniger als 8 Tage vor Kursbeginn wird die gesamte Kursgebühr fällig (pauschalierter Schadensersatz). Der Teilnehmer hat jedoch die Möglichkeit, nachzuweisen, dass kein Schaden entstanden ist. |
Änderungen / Absage (seitens der Seminaranbieter) | Der Seminaranbieter behält sich vor, ein Seminar aus wichtigem Grund, wie z.B. Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl, plötzliche Verhinderung oder Erkrankung des Referenten, abzusagen oder den Termin zu verschieben. Bei Seminaren, die auf Wunsch der Interessenten mit einer geringeren Teilnehmerzahl durchgeführt werden sollen, kann mit Zustimmung aller Teilnehmer entweder eine Kürzung der Kurseinheiten oder ein Gebührenaufschlag festlegt werden. Bei einer Absage oder einer aus der Terminänderung resultierenden Stornierung erstattet der Seminaranbieter die bezahlten Gebühren zurück. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche gleich welcher Art, sind ausgeschlossen. |
Haftung | Die Haftung des Seminaranbieters, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei Verlust oder Diebstahl übernimmt der Seminaranbieter keine Haftung. Spezieller Sicherheitshinweis / Haftungsausschluss bei Online-Kursstunden: Unterbrechen Sie das Training sofort, wenn Sie Schwäche, Schwindel, Schmerzen oder Atemnot verspüren! Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr! |
Hausordnung | Mit Vertragsabschluss verpflichtet sich der Teilnehmer, die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte zu beachten. Dies gilt insbesondere für das Rauchverbot und für das Verbot mit offenem Feuer zu hantieren. |
Datenschutz | Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf freiwilliger Basis. Die Daten werden für innerbetriebliche Zwecke verwendet. Dem Datenschutz wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (BDSG) Rechnung getragen. Die Teilnehmer verpflichten sich, jede Nutzung ihnen bekannt werdender Daten anderer Teilnehmer zu unterlassen. |
Schlussbestimmung | Für die Beziehung zwischen den Vertragspartnern ist allein der Vertrag verbindlich. Individualabsprachen müssen schriftlich bestätigt werden. |
Stand: 01.07.2016
Verein zur Förderung
der Gesundheit am
Klinikum Kirchheim-Nürtingen e.V.
Charlottenstr. 47 |
Tel.: 07021/8 844 844 E-Mail: info@ vfg-kn.de |
Bankverbindungen / Spendenkontos Bank: Kreissparkasse Esslingen oder Bank: Volksbank Kirchheim-Nürtingen eG |